Konzepte
Schutzkonzept
„Es gibt keine schärfere Offenbarung der Seele einer Gesellschaft als die Art, wie sie ihre Kinder behandelt.“ – Nelson Mandela, 1995
Das Luisen-Gymnasium versteht sich als Ort des Lernens, der Vielfalt und des gegenseitigen Respekts. Jeder Mensch soll unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder individueller Lebenssituation Wertschätzung erfahren. Wir fördern eine Kultur des Hinsehens, des Miteinanders und der Zivilcourage. Der Schutz aller Schülerinnen und Schüler vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, hat für uns höchste Bedeutung. Dieses Schutzkonzept ist unser gemeinsames Bekenntnis, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem alle Beteiligten respektvoll, aufmerksam und präventiv handeln.
Zentrale Ziele
Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt – Prävention, Schutz und klare Wege.
Sicheres Schulklima
Ein offenes, vertrauensvolles und wertschätzendes Schulklima ist die Grundlage dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler sicher fühlen und sich mit ihren Sorgen an vertraute Personen wenden können. Zu unserer Schulgemeinschaft gehört insbesondere die Förderung einer Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und der Zivilcourage.
Prävention
Aufklärung sensibilisiert Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte für Formen, Gefahren und Anzeichen sexualisierter Gewalt – durch Unterrichtseinheiten, Fortbildungen, Elternabende und Informationsmaterialien.
Früherkennung
Alle Schulmitarbeitenden sollen mögliche Anzeichen sexualisierter Gewalt frühzeitig erkennen. Verdachtsmomente werden ernst genommen und fachlich reflektiert.
Schutz und Unterstützung
Für den Umgang mit Verdachtsfällen bestehen klare, verbindliche Handlungsabläufe: schnelles Handeln, eindeutige Zuständigkeiten und fachliche Begleitung der Betroffenen.
Intervention
Bei einem konkreten Verdacht sichert ein koordiniertes Vorgehen, dass Betroffene bestmöglich geschützt, rechtliche Vorgaben eingehalten und alle Schritte transparent eingeleitet werden.
Regelmäßige Evaluation
Die Arbeitsgruppe Schutzkonzept aus Eltern, Lehrkräften, Schulsozialarbeit und Schülerinnen und Schülern trifft sich regelmäßig, evaluiert das Schutzkonzept fortlaufend, entwickelt es anhand schulischer Rückmeldungen weiter und passt es an Veränderungen an.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von Gewalt, die gegen den Willen einer Person erfolgt und als Mittel zur Machtausübung, Demütigung, Verletzung oder Kontrolle eingesetzt wird. Sie kann körperlich, verbal oder digital erfolgen und umfasst nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen sowie die Ausnutzung von Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen.
Im schulischen Kontext bedeutet das insbesondere
- unerwünschte körperliche Berührungen,
- sexuelle Anspielungen oder Bemerkungen,
- das Zeigen oder Erzwingen sexueller Inhalte,
- die Verwendung digitaler Medien zur sexuellen Belästigung (z. B. „Sexting“ ohne Zustimmung).
Drei Abstufungen im pädagogischen Alltag
Nach Enders, Kossatz, Kelkel und Eberhardt (2010) wird unterschieden zwischen:
- Grenzverletzungen, die unabsichtlich verübt werden oder aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten resultieren,
- Übergriffen als Ausdruck unzureichenden Respekts, grundlegender fachlicher Mängel oder gezielter Desensibilisierung zur Vorbereitung eines Missbrauchs,
- strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt wie körperlicher Gewalt, sexuellem Missbrauch oder (sexueller) Nötigung.
Ob ein Verhalten Grenzen überschreitet, lässt sich nicht nur an äußeren Maßstäben beurteilen – entscheidend ist ebenso, wie das betroffene Kind die Situation persönlich empfindet.
Mögliche Folgen und Warnsignale
Sexualisierte Gewalt kann sowohl zwischen Schülerinnen und Schülern als auch zwischen Erwachsenen und Schülerinnen und Schülern vorkommen. Sie ist nicht immer mit körperlicher Gewalt verbunden und häufig nicht sofort erkennbar – daher sind Aufklärung und Prävention besonders wichtig. Mögliche Anzeichen sind:
- Rückzugsverhalten, plötzlicher Leistungsabfall,
- Angst vor bestimmten Personen oder Orten,
- Veränderungen im Sozialverhalten oder Erscheinungsbild,
- Schlafstörungen, Albträume, psychosomatische Beschwerden.
Prävention am Luisen-Gymnasium
Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung in Krisen und Konflikten erfolgen durchgehend durch die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit, die Beratungslehrkräfte, die Klassenleitungen und die Stufenkoordinationen. Ergänzend gibt es feste Präventionsangebote in drei Bereichen: Prävention gegen Gewalt und Förderung des sozialen Miteinanders, sexuelle Bildung sowie Suchtprävention.
Präventionsangebote in der Sekundarstufe I
Das Präventionsprogramm der Sekundarstufe I wird im laufenden Schuljahr überarbeitet: Die bisherigen Angebote der Polizei und von Crosspoint werden angepasst, das Projekt „Gemeinsam Klasse sein“ wird in das Curriculum der Klassenleitungsstunden aufgenommen.
Klasse 5
- Sozialtraining (ganztägig)
Kooperationspartner: Schulsozialarbeit · Organisation: Andreas Scherbaum · Termin: zu Beginn des Schuljahres - Kennenlernfahrt mit Schwerpunkt „Team-Building“ (2 Tage)
Organisation: Ulrich Kruse und Klassenleitungen · Termin: flexibel vor den Herbstferien - „Gemeinsam Klasse sein“ – Anti-Mobbing-Projekt (5 Tage)
Kooperationspartner: Zentrum für Schulpsychologie (bildet Kolleginnen und Kollegen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus, gefördert durch die Techniker Krankenkasse) · Organisation: Klassenleitungen · Termin: Projektwoche
Das Projekt wird im Schuljahr 2026/2027 in die Klassenleitungsstunden integriert. - Sozialtraining zur Förderung der medialen Kompetenz (Schwerpunkt WhatsApp-Regeln im Klassenchat, 90 Minuten)
Kooperationspartner: Schulsozialarbeit und Medienscouts · Organisation: Andreas Scherbaum · Termin: vor den Weihnachtsferien
Klasse 6
- 3-tägige Klassenfahrt mit Schwerpunkt „Team-Building“ (3 Tage)
Organisation: Ulrich Kruse und Klassenleitungen · Termin: zweite volle Schulwoche nach den Sommerferien - Sexualaufklärung (90 Minuten)
Kooperationspartner: Donum vitae (Herr Küsgen) · Organisation: Ute Hübethal · Termin: Anfang des 2. Halbjahres
Klasse 7
- Suchtprophylaxe zum Thema „Alkohol“ (90 Minuten)
Kooperationspartner: Crosspoint · Organisation: N. N. · Termin: Ende des 2. Halbjahres
Klasse 8
- Sexualaufklärung (90 Minuten)
Kooperationspartner: Donum vitae (Herr Küsgen) · Organisation: Ute Hübethal · Termin: Ende des 2. Halbjahres - „Respekt und Toleranz in einer queeren Gesellschaft“ (ganztägig)
Kooperationspartner: SCHLAU · Organisation: Andreas Scherbaum · Termin: Ende des 2. Halbjahres
Klasse 9
- Suchtprophylaxe zu legalen und illegalen Drogen inkl. zivil- und strafrechtlicher Folgen (2 × 90 Minuten)
Kooperationspartner: Crosspoint und Polizei · Organisation: N. N. · Termin: Ende des 2. Halbjahres - Internetkriminalität mit zivil- und strafrechtlichen Aspekten (u. a. Cybermobbing, 90 Minuten)
Kooperationspartner: Polizei · Organisation: N. N. · Termin: Ende des 1. Halbjahres
Sekundarstufe II und Eltern
- Die Präventionsangebote für die Sekundarstufe II sind derzeit in Arbeit.
- Informationsabend für Eltern der Klassen 5–7 zum Thema „TikTok, SnapChat & Co. – Umgang mit digitalen Medien“ in Kooperation mit der Initiative „Eltern und Medien NRW“.
- Elterninformationen über das Schutzkonzept sind in Planung.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist eine von allen Beteiligten gemeinsam beschlossene Vereinbarung für ein respektvolles, achtsames und gewaltfreies Miteinander. Er dient dem Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – vor (sexuellen) Grenzverletzungen und Machtmissbrauch und gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer, pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal sowie für externe Partner, die an unserer Schule arbeiten.
Zielsetzung der Verhaltensvereinbarungen
- Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Damit diese Basis nicht für sexualisierte Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für unseren Schulalltag. Um den Alltag nicht durch Regeln und Verbote zu überladen, bleibt die Aufzählung der geregelten Situationen begrenzt – der Kodex ist nicht abschließend, alle Beteiligten tragen weiterhin die Verantwortung, Nähe und Distanz verantwortungsvoll und angemessen zu gestalten.
- Fehler lassen sich nie vermeiden. Entscheidend ist, wie wir als Schulgemeinschaft damit umgehen: Unsicherheiten, Regelabweichungen oder Konfliktsituationen sprechen wir offen und konstruktiv an, damit keine missverständlichen Eindrücke entstehen.
- Gelingt eine direkte Klärung nicht, ziehen wir gemeinsam die vorgesehenen internen oder externen Unterstützungsstellen hinzu, z. B. Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit, Krisenteam oder externe Fachberatungsstellen.
- Offenheit im Umgang mit Fehlern und Transparenz öffnen nicht den Raum für falsche Anschuldigungen und Gerüchte, sondern verhindern sie. Das ist entscheidend, um manipulativen Strategien von Täterinnen und Tätern vorzubeugen und diese unwirksam zu machen.
- Gemeinsam sind wir dafür verantwortlich, Bedenken und Unsicherheiten offen anzusprechen, und unterstützen uns gegenseitig bei der Umsetzung des Schutzkonzepts. Transparenz und Kooperation verstärken nicht die Kontrolle, sondern die Sicherheit und das Vertrauen in unsere Schulgemeinschaft.
Vereinbarungen für den Schulalltag
Nähe und Distanz
- Keine privaten Treffen mit Schülerinnen und Schülern ohne Transparenz oder dienstlichen Anlass.
- Begegnungen werden transparent gestaltet; geschlossene Räume nur für begründete, dokumentierte vertrauliche Gespräche – im Einzelfall wird eine weitere Person hinzugezogen.
- Fremde Personen im Schulgebäude werden angesprochen und an das Sekretariat verwiesen.
Sprache
- Wertschätzende, diskriminierungsfreie und geschlechtersensible Sprache, frei von Sexualisierungen.
- Keine stereotypen Zuschreibungen.
- Eine Sprache, die Kinder in ihrer Individualität wahrnimmt.
Umgang mit Medien
- Das Recht jeder Person auf das eigene Bild und das eigene Wort wird respektiert.
- Gewaltfreie Mediennutzung.
- Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern läuft in der Regel über die schulischen Kanäle (Nextcloud Talk, WebUntis, E-Mail).
Körperkontakt
- Respektvoller, achtsamer Umgang; Körperkontakt (z. B. Umarmung) wird nach Möglichkeit vermieden, um Grenzen zu wahren.
- In Gefahrensituationen ist ein Einschreiten mit Körperkontakt ohne vorheriges Einverständnis zulässig, um Sicherheit zu gewährleisten.
- Grenzverletzungen werden wahrgenommen – wir handeln, um Sicherheit und Wohlbefinden aller zu gewährleisten.
- Für Körperkontakt im Sportunterricht gilt der Bereich Sport- und Schwimmunterricht.
Sport- und Schwimmunterricht
- Körperliche Hilfestellungen werden achtsam gestaltet und notwendige Berührungen stets im Voraus erklärt – begründet, transparent und respektvoll.
- Die Privatsphäre der Lernenden wird geachtet, insbesondere in Umkleide- und Duschsituationen.
- Zweckmäßige, sichere Kleidung ist erforderlich; Sportlehrkräfte leben Fairness, Respekt und gewaltfreien Umgang vor.
Exkursionen und Klassenfahrten
- Respektvoller Umgang und Schutz der persönlichen Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler.
- Die Aufsicht wird verantwortungsvoll ausgeübt, ohne die Intimsphäre zu verletzen.
- Klare Absprachen zum Verhalten in Gemeinschaftsunterkünften und beim Duschen sind Teil der Vorbereitung.
So halten wir den Kodex lebendig
- Sorgfältige Personalauswahl: Bei der Einstellung von Personal wird auf das bestehende Schutzkonzept hingewiesen.
- Fortbildungen: Schulungen zu Kinderschutz, zum Erkennen von Grenzverletzungen und zu Interventionsstrategien finden künftig regelmäßig statt. Die digitale Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“ wird für alle Lehrkräfte verpflichtend.
- Jährliche Risikoanalyse: Eine schulinterne Arbeitsgruppe für Kinderschutz (Schulleitung, Kinderschutzbeauftragte, Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräfte, Vertretung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern) deckt strukturelle Schwachstellen im Schulalltag auf – präventiv, nicht personenbezogen.
- Partizipation und Feedbackkultur: Strukturen, mit denen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an der Weiterentwicklung des Schutzkonzepts mitwirken können, werden derzeit erarbeitet.
Selbstverpflichtungen
Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex: Lehrkräfte und schulische Mitarbeitende unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, die Schülerinnen und Schüler den SV-Kodex „Wir leben Vielfalt“. Auch externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sowie Projektpartnerinnen und Projektpartner berücksichtigen das Schutzkonzept in ihrer Arbeit.
Selbstverpflichtung für Lehrkräfte und schulisches Personal
Das Luisen-Gymnasium versteht sich als geschützter Raum, in dem alle am Schulleben Beteiligten sicher sind und angstfrei lernen sowie arbeiten können. Alle Schülerinnen und Schüler sollen einen sicheren Lebens- und Entwicklungsraum vorfinden, in dem sie ihre Persönlichkeit sowie ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen entfalten können. Wir tragen die Verantwortung für den Schutz und die Fürsorge der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Lehrkräfte und schulische Mitarbeitende, dass sie den Verhaltenskodex für das Luisen-Gymnasium gelesen haben, seine Inhalte verstehen und die darin enthaltenen Vorgaben einhalten werden.
- Schutzauftrag: „Ich werde die mir anvertrauten Schülerinnen und Schüler vor seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt schützen.“
- Wertschätzung: „Ich unterstütze die Schülerinnen und Schüler des Luisen-Gymnasiums in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und achte ihre Rechte. Ich gehe mit vertraulichen Informationen sensibel und verantwortungsvoll um.“
- Professionelle Nähe und Distanz: „Ich bin mir meiner Vertrauens- und Autoritätsstellung bewusst und gestalte Nähe und Distanz professionell.“
- Umgang mit Grenzverletzungen: „Ich trage zu einem respektvollen Miteinander bei, indem ich auf diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten – auch unter Schülerinnen und Schülern – achte. Ich kenne die internen Verfahrenswege und die entsprechenden Ansprechpersonen. Beobachtungen leite ich, soweit notwendig, an die vorgesehenen schulischen Stellen weiter, um gemeinsam professionelle und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler zu ergreifen. Bei Unsicherheiten hole ich mir Beratung und nehme Hilfestellungen zur Klärung in Anspruch.“
Die Selbstverpflichtung (Stand Juni 2026) wird mit Name, Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnet.
SV-Kodex „Wir leben Vielfalt“ – Selbstverpflichtung der Schülerinnen und Schüler
Die Schülervertretung (SV) hat im Rahmen des schulischen Schutzkonzepts einen eigenen Verhaltenskodex erarbeitet. Er gibt Orientierung für ein respektvolles, faires, achtsames und sicheres Miteinander an unserer Schule und basiert auf Anliegen und Ideen der Schülerschaft. Ziel ist es, dass sich alle Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten wohl, sicher und respektiert fühlen.
„Wir sind mehr als nur eine Schule – wir sind eine Gemeinschaft. Unser Motto ‚Wir leben Vielfalt‘ ist kein leerer Satz, sondern unser täglicher Auftrag. Wir wissen, dass Worte wie ‚Respekt‘ erst durch Taten Bedeutung bekommen. Mit dieser Unterschrift bekennen wir uns gemeinsam zu diesen Werten.“
Respekt ist unser Fundament
- Worte wählen: Wir achten auf eine Sprache, die niemanden verletzt, herabwürdigt oder aufgrund von Herkunft, Aussehen, Religion oder Geschlecht ausschließt.
- Grenzen achten: „Nein“ bedeutet „Nein“. Wir respektieren die persönliche Distanz und die körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen.
- Echtes Zuhören: Wir lassen andere ausreden und akzeptieren unterschiedliche Meinungen, auch wenn sie nicht unsere eigenen sind.
Verantwortung für das Miteinander
- Hinschauen statt Wegsehen: Wenn wir Ungerechtigkeit oder Mobbing sehen, werden wir aktiv – durch direktes Eingreifen oder indem wir uns Hilfe bei Lehrkräften oder Vertrauenspersonen holen.
- Digitaler Anstand: Unser Respekt endet nicht am Schultor. Wir verbreiten keine Gerüchte, Fotos oder verletzenden Inhalte über Messenger oder soziale Medien.
- Fehler als Chance: Wir wissen, dass niemand perfekt ist. Wenn Konflikte entstehen, lösen wir sie offen, konstruktiv und ohne Gewalt.
Sicherheit und Vertrauen
- Schutzraum Schule: Wir tragen alle dazu bei, dass das Luisen-Gymnasium ein Ort ist, an dem sich jeder angstfrei entfalten kann.
- Ehrlichkeit: Transparenz schafft Vertrauen. Wir kommunizieren ehrlich und stehen zu unserem Handeln.
„Ich habe den Verhaltenskodex durchgelesen und verstanden. Ich habe verinnerlicht, was diese Werte im Schulalltag bedeuten. Ich erkenne diesen Kodex als Grundlage für unser Zusammenleben an. Ich verspreche, aktiv zu einem positiven, sicheren und wertschätzenden Schulklima beizutragen.“
Der SV-Kodex wird zunächst in allen Klassen thematisiert und anschließend von allen Schülerinnen und Schülern unterzeichnet. Die unterschriebenen Exemplare werden durch die Klassenleitungen eingesammelt und im Sekretariat dokumentiert und archiviert. Der SV-Kodex ist Bestandteil des schulischen Schutzkonzepts; die Lehrkräfte wirken im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung an seiner Umsetzung mit und unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Anwendung im Schulalltag.
Video folgt
Externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sowie Projektpartnerinnen und Projektpartner
Externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner leisten einen wichtigen Beitrag zum schulischen Leben und zur Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Sie müssen das schulische Schutzkonzept kennen und dessen Inhalte im Rahmen ihrer Tätigkeit berücksichtigen.
Sofern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht bereits durch den Schulträger eingefordert wurde, kann die Schule die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen. Ob ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist, richtet sich nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu den Schülerinnen und Schülern: Bei regelmäßiger Tätigkeit, eigenständiger Betreuung, Anleitung oder Arbeit ohne Anwesenheit einer Lehrkraft ist es grundsätzlich vorzulegen.
Das weitere Vorgehen und die entsprechenden Abläufe werden im kommenden Jahr in der Arbeitsgruppe weiter konkretisiert und ausgearbeitet.
Beschwerdewege und Intervention
Bei Beschwerden oder Unsicherheiten orientieren sich alle Beteiligten am Beschwerdemanagement der Schule und können sich darüber hinaus jederzeit an die Beratungslehrkräfte oder die Kinderschutzbeauftragten wenden. Die Interventionspläne sorgen dafür, dass in herausfordernden Situationen strukturiert und zuverlässig gehandelt wird – für drei Fallkonstellationen: Verdacht auf Missbrauch außerhalb der Schule, durch Mitschülerinnen und Mitschüler oder durch schulisches Personal. Kommt es zu Unsicherheiten, kann das Kollegium jederzeit die Mitglieder des Krisenteams kontaktieren.
Diese Grundsätze gelten in jedem Fall
- Betroffenen wird zugehört, ihnen wird Glauben geschenkt – Ruhe bewahren, nichts dramatisieren oder herunterspielen.
- Es wird kein Stillschweigen versprochen; wünscht das Kind vollständige Verschwiegenheit, wird eine externe, anonyme Fachberatung eingeholt.
- Die Schulleitung wird unverzüglich informiert; alle Gespräche und Schritte werden dokumentiert.
- Die Risikoeinschätzung erfolgt gemeinsam mit Schulleitung bzw. Krisenteam, ggf. mit Kinderschutzfachkraft des Jugendamts oder anonymer Fachberatung.
- Der Schutz der betroffenen Person steht im Mittelpunkt (kein gemeinsames Gespräch von Betroffenen und Beschuldigten); Betroffene und ihre Familien werden fachlich begleitet.
- Je nach Fall werden Jugendamt, Schulaufsicht und Schulträger einbezogen; ggf. wird Strafanzeige gestellt.
Fall 1: Verdacht auf sexuellen Missbrauch außerhalb der Schule
Ausgangslage: Vermutung oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch außerhalb der Schule (Familie, Nachbarschaft, Verein …).
- Zuhören und Schulleitung informieren
Der betroffenen Person wird zugehört und Glauben geschenkt. Ruhe bewahren, die Schweigepflicht (Fürsorgepflicht) beachten, dem Kind Transparenz und Rückmeldung über die nächsten Schritte geben – aber kein Stillschweigen versprechen. Beobachtungen und Gespräche werden dokumentiert, die Schulleitung wird unbedingt informiert. Wünscht das Kind komplette Verschwiegenheit, wird eine externe und anonyme Beratung durch eine Fachstelle eingeholt (mit Mitteilung an die Schulleitung). - Risikoeinschätzung
Die Risikoeinschätzung erfolgt mit Schulleitung bzw. Krisenteam, ggf. mit einer Kinderschutzfachkraft des Jugendamts oder einer anonymen Fachberatung. Werden die Eltern verdächtigt, wird unbedingt das Jugendamt informiert. - Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten findet statt, sofern diese nicht selbst verdächtigt werden. - Weiteres Vorgehen je nach Ergebnis
Ist der Verdacht nicht gesichert, folgen weitere Beobachtungen oder ggf. eine externe Beratung (Schulpsychologischer Dienst). Bestätigt sich der Verdacht nicht, gibt es keine weitere Veranlassung. Bestätigt er sich, wird Hilfe angeboten und es werden Vereinbarungen getroffen: Opferschutz, Fachstelle für sexualisierte Gewalt, ggf. wird Strafanzeige gestellt.
Alle Gespräche und Schritte werden in der Akte der Schülerin oder des Schülers dokumentiert. Hilfetelefon (anonym und kostenfrei): 0800 22 55 530.
Fall 2: Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Schülerinnen und Schüler
Ausgangslage: Vermutung oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch eine Schülerin oder einen Schüler der eigenen Schule.
- Zuhören und Schulleitung/Krisenteam informieren
Die Klassenleitung bzw. eine vertraute Person des Kindes hört zu, schenkt Glauben und bewahrt Ruhe. Für das Kind wird eine konstante Ansprechperson festgelegt (keine Mehrfachbefragung). Es wird kein Stillschweigen versprochen; Schulleitung und Krisenteam werden informiert, ggf. werden weitere Betroffene und Zeuginnen und Zeugen gefunden. Konkrete Beobachtungen und Gespräche werden dokumentiert. Wünscht das Kind komplette Verschwiegenheit, wird eine externe und anonyme Beratung durch eine Fachstelle eingeholt (mit Mitteilung an die Schulleitung). - Gespräche durch Krisenteam und Schulleitung
Krisenteam und Schulleitung beraten sich ggf. mit externen Stellen über die Gesprächsführung. Sie führen das Gespräch mit der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten (kein gemeinsames Gespräch zwischen Täterin oder Täter und Opfer!), anschließend das Gespräch mit der beschuldigten Person und ggf. deren Erziehungsberechtigten, und dokumentieren die Ergebnisse. Betroffene erhalten Transparenz und Rückmeldung über die nächsten Schritte. - Meldung an das Jugendamt
Bei minderjährigen Täterinnen und Tätern erfolgt eine Meldung an das Jugendamt. - Hilfe anbieten und Vereinbarungen treffen
Der betroffenen Person wird Hilfe angeboten, Vereinbarungen werden getroffen: Opferschutz, Fachstelle für sexualisierte Gewalt – z. B. die Gewaltopferberatung und Ambulanz der Stadt Düsseldorf, Tel. 0211 89 9 53 68 –, ggf. wird Strafanzeige erstellt. - Meldungen durch die Schulleitung
Nur die Schulleitung meldet den Fall telefonisch an Schulaufsicht und Schulträger, an die Pressestelle der Bezirksregierung sowie an die Unfallkasse NRW (Tel. 0211 28080, E-Mail rheinland@unfallkasse-nrw.de).
Alle Gespräche und Schritte werden in der Akte der Schülerin oder des Schülers dokumentiert. Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (anonym und kostenfrei), Online-Beratung: hilfe-portal-missbrauch.de/online-beratung.
Fall 3: Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch schulisches Personal
Ausgangslage: Vermutung oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Lehrpersonal oder schulisches Personal der eigenen Schule – ein Kind vertraut sich einer Lehrkraft oder Vertrauensperson an bzw. eine Lehrkraft beobachtet einen Übergriff.
- Zuhören und dokumentieren
Der betroffenen Person wird zugehört und Glauben geschenkt; alle Beobachtungen und Gespräche werden dokumentiert. - Schulleitung und Krisenteam einschalten
Die Lehrkraft bzw. Vertrauensperson informiert unverzüglich Schulleitung und Krisenteam. Trennungsmaßnahmen werden erwogen, Verschwiegenheit wird vereinbart, alle Schritte werden dokumentiert. - Gespräche führen
Die Schulleitung oder Klassenleitung – Psychologinnen und Psychologen nur in Absprache – führt das Gespräch mit der betroffenen Person und den Erziehungsberechtigten (kein gemeinsames Gespräch zwischen Täterin oder Täter und Opfer!), führt das Gespräch mit der beschuldigten Person, berät sich ggf. mit einer externen Fachkraft und dokumentiert die Ereignisse. Externe Kooperationspartner werden hinzugezogen, eine Gesprächsbegleitung wird gesucht, die Gesprächsabfolge wird beachtet; der weitere Umgang mit Betroffenen wird zwischen Schule und Elternhaus abgestimmt. Bei Rückfragen von Eltern oder Kindern werden keine Informationen weitergegeben (Schutz von Opfern sowie Täterinnen und Tätern). Bei gravierenden Vorwürfen und tatsächlichen Anhaltspunkten für sexuellen Missbrauch (ADO § 29 Abs. 3) meldet die Schulleitung den Fall direkt an die Schulaufsicht und führt das Gespräch mit der Lehrkraft nicht selbst. - Verdacht ausräumen oder melden
Bei zweifelsfreiem Ausräumen des Verdachts wird die Lehrkraft bzw. die beschuldigte Person aus dem schulischen Personal rehabilitiert. Bei nicht zweifelsfrei ausgeräumtem Verdacht erfolgen: umgehende Information an die Schulaufsicht, bei nicht-pädagogischem Personal die Information an die betreffende Stelle (Anstellungsträger), ggf. Strafanzeige. - Verfahren durch die Bezirksregierung
Die weiteren Verfahrensschritte übernimmt die Bezirksregierung. Betroffene erhalten Transparenz und Rückmeldung über die nächsten Schritte. - Information der Schulgemeinschaft
Schulleitung und Krisenteam informieren das Kollegium. Die Information an die Schulgemeinde erfolgt nach Abschluss des Verfahrens; Informationen an die Presse gibt ausschließlich die Pressestelle der Bezirksregierung.
Ansprechpersonen und Hilfsangebote
Am Luisen-Gymnasium gibt es für Fragen rund um Schutz, Beratung und Krisen feste Ansprechpersonen. Ergänzend stehen externe Fachstellen und anonyme Hilfetelefone zur Verfügung.
Am Luisen-Gymnasium
- Schulsozialarbeit: Andreas Scherbaum
- Beratungslehrkräfte: Ute Hübethal, Mustafa Esener
Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern sowie kollegiale Beratung in schulischen Beratungssituationen (vgl. BASS 12-21 Nr. 4). - SV-Verbindungslehrkräfte: Tanja Zaklikowski, Christian Schulze
- Kinderschutzbeauftragte: Ute Hübethal, Marion Hahnemann, Andreas Scherbaum
Anlaufstelle für Kollegium und Schülerinnen und Schüler bei Fragen oder Unsicherheiten zu Inhalten des Schutzkonzepts. - Antidiskriminierungsbeauftragte: Tanja Zaklikowski
Ansprechperson zur Beratung, Unterstützung und Prävention bei Fällen oder Anliegen rund um Diskriminierung. - Krisenteam: Dr. Kerstin Danneberg, Ute Hübethal, Mustafa Esener, Ulrich Kruse, Andreas Scherbaum, Kathrin Kuchner, Gabriele Patten
So erreichen Sie die Ansprechpersonen
Die Karten nennen die Aufgaben der Person an der Schule. Welche Rolle jemand im Schutzkonzept hat, steht in der Liste darüber.
Frau Hübethal
Ausbildungsbeauftragte, Beratungslehrkraft, Kinderschutzbeauftragte
Herr Esener
Koordination Mittelstufe
Frau Zaklikowski
Lernmittelausgabe, Studien- und Berufsorientierung, Antidiskriminierungsbeauftragte
Herr Schulze
Oberstufenteam, SV-Verbindungslehrkraft
Frau Danneberg
Sicherheitsbeauftragte
Herr Kruse
Koordination Erprobungsstufe
Kathrin Kuchner
Stellvertretende Schulleitung
Gabriele Patten
Schulleiterin
Externe Beratungsstellen
- Zentrum für Schulpsychologie Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf · Tel. 0211 8995340 · schulpsychologie@duesseldorf.de - Polizeipräsidium Düsseldorf
Derendorfer Allee 4, 40476 Düsseldorf · Tel. 0211 870-0 · poststelle.duesseldorf@polizei.nrw.de - SKFM Düsseldorf – Fachberatung bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Heyestraße 194a, 40625 Düsseldorf · Tel. 0211 240880-0 · mobil 0176 30887567 · luedemann.petra@skfm-duesseldorf.de - Gewaltopferberatung und Ambulanz der Stadt Düsseldorf
Tel. 0211 89 9 53 68 · duesseldorf.de – Gewaltopferberatung
Anonyme Hilfetelefone und Online-Beratung
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (bundesweit, anonym und kostenfrei): 0800 22 55 530
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 0800 111 0 333
- Telefonseelsorge (rund um die Uhr): 0800 1110111 oder 0800 1110222
- Online-Beratung des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch: hilfe-portal-missbrauch.de/online-beratung
Ausblick
Dieses Schutzkonzept dient als Leitfaden für das gesamte Schulpersonal, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte, um gemeinsam ein sicheres und unterstützendes Schulumfeld zu schaffen. Ziel ist es, durch eine offene und fehlerfreundliche Kultur für größtmögliche Transparenz zu sorgen, Missverständnisse zu vermeiden und potenziellen Strategien von Täterinnen und Tätern vorzubeugen.
Arbeitsgruppe Schutzkonzept
Die Arbeitsgruppe Schutzkonzept setzt sich aus Eltern, Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und Schülerinnen und Schülern zusammen und trifft sich regelmäßig. Sie entwickelt das Schutzkonzept kontinuierlich weiter, wertet Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aus und überprüft und evaluiert das Konzept in einem regelmäßigen Verfahren.
Die Vertretung der Schülerinnen und Schüler erstellt ein kurzes Video, das die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts verständlich zusammenfasst.
Das vollständige Schutzkonzept
Das vollständige Schutzkonzept (Stand Juni 2026) steht als Original-Dokument zum Download bereit.
Quellen
- Enders, U. / Kossatz, Y. / Kelkel, M. / Eberhardt, B. (2010): Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag. Köln: Zartbitter e. V.
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2021): Handreichung sexualisierte Gewalt in der Schule. bra.nrw.de – Leitfaden sexualisierte Gewalt in der Schule
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt. beauftragte-missbrauch.de – Schutzkonzepte
- Kultusministerkonferenz (2023): Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen. Berlin: KMK. kmk.org – Leitfaden Kinderschutz in der Schule (PDF)
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (2013): Handbuch Schutzkonzepte sexueller Missbrauch. Befragungen zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“, Bericht mit Praxisbeispielen zum Monitoring 2012–2013.
- Schule gegen sexuelle Gewalt: Vorschlag für eine Selbstverpflichtungserklärung (Grundlage des Verhaltenskodex). schule-gegen-sexuelle-gewalt.de – Selbstverpflichtungserklärung (PDF)
- „Was ist los mit Jaron?“ – digitale Fortbildung zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch. was-ist-los-mit-jaron.de